Haberfeldtreiben

Worterklärung:
Über die Entstehung des Brauches gibt es eine Anzahl von Versionen, die sich zumeist auf Vermutungen stützen. Größtenteils führt das Wort „Haberfeld” irre, das in verschiedenen sehr alten Redensarten vorkommt und den Beigeschmack schmählicher Ahndung hat.
Seinen Ursprung soll es im bayerischen Oberland haben, wo einem Beklagten seine Verfehlungen vorgehalten wurden, was nach vorgegebenen Ritualen ablief. Oft traf dies ledige Schwangere, die dann wegen dieser Schande in ein „Haberfeld” getrieben wurden.


15. Mai 1904 Im „Ingolstädter Tagblatt” wird von einer Verhandlung am Augsburger Schwurgericht berichtet, die am 10. und 11. Mai 1904 statt fand und von einem „Verbrechen” in Vohburg beim „Bauernbräu” berichtet.
Anklage gegen Johann Krakowitzer, ledigen Bäckerssohn, Joseph Schabenberger, lediger Taglöhner, Michael Auracher, lediger Hüterssohn und Braugehilfe, Georg Meier, lediger Dienstknecht, Joseph Bär, lediger Schreinersgehilfe, Johann Auracher, verheirateter Gütler und Käsehändler, Ignatz Schapfl, lediger Bierbrauerssohn und Metzgergehilfe, Ludwig Schneider, lediger Schmiedsgehilfe, Joseph Felser, lediger Taglöhner, Josef Schmid, lediger Dienstknecht, Friedrich Bauer, lediger Braugehilfe, Alois Müller, lediger Müllerssohn in der Neumühle, Anton Euringer, lediger Braugehilfe, wegen Verbrechens des Landfriedensbruchs.
Es handelt sich um eine Abart des Haberfeldtreibens, dessen sich die 13 Angeklagten, mit Ausnahme des 55-jährigen Johann Auracher alles junge Leute von 18 bis 30 Jahren, die gar nicht oder nur unbedeutend vorbestraft waren, schuldig gemacht haben sollen.


Der jetzige Reisende Otto Hartmann aus Mühldorf hat vier Jahre zuvor, also 1900, das Bauernbräu-Anwesen in Vohburg zu einem recht mäßigen Preis übernommen. Zuerst führte er die Wirtschaft mit seinen Schwestern Therese und Rosa, dann übertrug er die Geschäftsführung seinem verheirateten Bruder Johann.
Therese Hartmann heiratete in Vohburg den Kaufmannssohn Reibel, doch die Ehe war eine recht unglückliche. Der Mann kam um sein nicht unbedeutendes Vermögen, beging einen Selbstmordversuch und ging dann nach Amerika, soll sich jedoch in Hamburg aufhalten. Die jungen Leute bezichtigten sich gegenseitig der Schuld an diesen traurigen Verhältnissen. In Vohburg nahm man entschieden Partei gegen die Frau, die sich schon in der Wirtschaft recht unbeliebt gemacht hatte. Als sie nun zu ihrem Bruder zurückkehrte, soll sie von den Sachen ihres Haushalts mehr mitgenommen haben als ihr zukam.

Es liefen allerhand sonderbare Gerüchte um und die Stimmung gegen sie wurde immer erbitterter. Die Hartmanns taten gar nichts, was auf die Vohburger beruhigend hätte wirken können. Eher das gerade Gegenteil. Das führte zu den bedauerlichen Exzessen, welche den Gegenstand der Anklage bilden.

Als am Abend des Montags, dem 13. Juli 1903 ein junger Bursche, der Angeklagte Krakowitzer, am Hause vorbeiging und der Kellnerin etwas hinaufrief, glaubte die Frau Reibel, dass es ihr gelte und begann zu schimpfen. Nicht lange Zeit dauerte es, bis die heutigen Angeklagten und noch andere, welche nicht ermittelt sind, das Haus umringten, einen Mordsspektakel machten, das Haus mit Steinen bombardierten und ca. 30 Fensterscheiben zertrümmerten. Der Radau hatte etwa eine halbe Stunde gedauert.
Krakowitzer ist zur Last gelegt, dass er den Anführer machte und die anderen zu dem Vorgehen anstiftete. Er leugnet es, und der Nachweis hierfür wurde auch nicht erbracht. Schabenberger, Michael Auracher, Georg Meier und Joseph Bär gestehen, dass sie mit Steinen gegen das Haus warfen, aber ohne die Absicht zu haben, die Fenster zu demolieren. Friedrich Bauer hat sich an der ganzen Affäre nicht beteiligt. Johann Auracher, Schapfl, Schneider, Bauer, Müller und Euringer wollen nur mitgeschrien haben.

Krakowitzer und Schmid wurden im Urteil vollständig freigesprochen. Wegen Sachbeschädigung erhielten Schabenberger und Meier je neun Monate Gefängnis, Bär acht Monate, Auracher (unter Einbeziehung einer alten Strafe) zehn Monate Gefängnis. Fünf Monate der Untersuchungshaft wurden angerechnet. Schapfl, Müller und Euringer erhielten wegen groben Unfugs je zehn Tage Haft. Gegen Felser, Schneider und Bauer wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt, da der Strafantrag verspätet gestellt worden war.