Vohburgs Hexen

Im früheren Sprachgebrauch wurden Hexen noch als "Unholde" bezeichnet, also dem Volksglauben nach mit Zauberkräften ausgestattete, meist weibliche, heil- oder unheilbringende Personen, die man häufig als im Bunde mit Dämonen oder gar dem Teufel ansah. Der Begriff „Hexe” scheint sich erst Anfang des 15. Jahrhunderts durchgesetzt zu haben. Hexenverfolgungen, Prozesse und Hinrichtungen fanden in unserer Gegend in mehreren zeitlichen „Wellen” statt und gingen auch an Vohburg nicht spurlos vorüber.

03. September 1593 Aufgrund des fürstlichen Befehls, die Gefangennahme von Hexen vorübergehend einzustellen, kam es 1593 und 1594 vorübergehend zu einem Stillstand von Hexenprozessen. Zwar folgten zu dieser Zeit weitere gemeine und böswillige Anschuldigungen, doch die Räte befolgten den fürstlichen Befehl.

05. Dezember 1594 Herr Dr. Veit Schober legt einen Befehl Herzogs Wilhelm V. vor, nach welchem 8 Hexen aus Vohburg in den Ingolstädter Taschenturm und dort hergerichtet werden sollten. Die Ingolstädter Räte erklärten sich einverstanden, dem Vohburger Landrichter das Gefängnis zur Verfügung zu stellen, unter der Voraussetzung, keine Kosten oder Unannehmlichkeiten zu schaffen. Für die Gefangenen musste also der Landrichter von Vohburg alles bezahlen.

Die Unholde hatten bis zum Juli 1595 in Haft zu bleiben, wobei aber nicht bekannt ist, ob sie einer Folterung unterzogen wurden und sie gestanden haben. Man weiß nur, dass sie im Auftrag des Vohburger Landrichters wieder abgeholt wurden, wogegen die Ingolstädter nichts einzuwenden hatten. Diese waren nur darauf bedacht, ihre Unkosten auch wirklich ersetzt zu bekommen.

Der Fall der Vohburger Hexen war der erste, der für die Beteiligten anscheinend so glimpflich ausging. Denn im Allgemeinen stand mit einer Gefängnishaft das Ende schon fest. Den „peinlichen Befragungen” widerstanden nur Einzelne, auf der Streckbank oder bei den sonstigen Verhörmethoden gestand man für Gewöhnlich alles, was die Folterknechte und Richter so hören wollten.

Der genaue Ausgang des Verfahrens bezüglich der Vohburger Unholde ist aber nicht bekannt. Als Beamter am Landgericht wird von 1580 bis 1600 Hans Georg Ritter von Ernreuth genannt. Er war „Landseß und ein fürnehmer adliger Kriegsmann”.

Am 11. April 1775 wurde die letzte Hexe in Ingolstadt geköpft und dann verbrannt: Anna Maria Schwägelin aus Kempten. 
Aber auch aus der neueren Zeit überliefert Emmi Böck in ihrer Sagensammlung noch den tief verwurzelten Aberglauben an überirdische Kräfte; sie schreibt:
„Der Högele-Vater, der bis 1928 einen Hof in Unsernherrn hatte, wandte sich, wenn die Viecher keine Milch gaben und Unglück im Stall herrschte, an zwei Frauen in Vohburg – „Sensbach haben sie, glaub’ ich, geheißen” – die dann kamen, um Abhilfe zu schaffen.”